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   LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - L 1 AL 162/05   

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https://dejure.org/2006,3313
LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - L 1 AL 162/05 (https://dejure.org/2006,3313)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.03.2006 - L 1 AL 162/05 (https://dejure.org/2006,3313)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. März 2006 - L 1 AL 162/05 (https://dejure.org/2006,3313)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld; Rechtmäßigkeit einer 12-wöchigen Sperrzeit; Vorsätzliche Herbeiführung der Arbeitslosigkeit; Austritt aus der katholischen Kirche; Bestehen eines wichtigen Grundes für das Verhalten des Klägers; Funktionsfähigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit: Verwirklichung der Religionsfreiheit rechtfertigt nur ausnahmsweise Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit: Verwirklichung der Religionsfreiheit rechtfertigt nur ausnahmsweise Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit: Verwirklichung der Religionsfreiheit rechtfertigt nur ausnahmsweise Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Religionsfreiheit rechtfertigt nur ausnahmsweise Aufgabe des Arbeitsplatzes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigung wegen Kirchenaustritt kann Sperrzeit bei Arbeitslosengeld rechtfertigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen Aufgabe des Arbeitsplatzes zur Verwirklichung der negativen Religions- und Bekenntnisfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 666
  • NZA-RR 2006, 386
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 72/85

    Kriegsdienstverweigerer - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe ausGewissensgründen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - L 1 AL 162/05
    Dagegen spricht, dass sie bereits bei dem Abschluß des Arbeitsvertrages damit rechnen mußte, im Falle eines Austritts aus der katholischen Kirche ihren Arbeitsplatz zu verlieren (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 18.02.1987, 7 Rar 72/85 = SozR 4100, § 119 Nr. 30).

    Die Würdigung der konkreten Umstände, die zur Beendigung Arbeitsverhältnisses geführt haben, kann im Einzelfalle dazu führen, dass die Belange der Versichertengemeinschaft ohne weiteres zurückzutreten haben (vgl. hierzu BSG, Urteil 18.02.1987, aaO).

  • SG Koblenz, 24.03.2005 - S 13 AL 545/03

    Arbeitslosigkeit wegen Konfessionslosigkeit - Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - L 1 AL 162/05
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 24.03.2005 - S 13 AL 545/03 - aufgehoben.

    das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 24.03.2005 - S 13 AL 545/03 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 89/81

    Verhängung einer Sperrzeit bei Ablehnung eines Arbeitsangebots aus

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - L 1 AL 162/05
    Insbesondere die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung sind zu beachten, mithin auch die einen verfassungsrechtlichen Schutz genießenden persönlichen Bindungen und Positionen ( BSGE 51, 70, 72 = SozR 4100 § 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 = SozR 4100 § 119 Nr. 19).
  • BVerfG, 13.06.1983 - 1 BvR 1239/82

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verhängung einer Sperrzeit bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - L 1 AL 162/05
    Dabei kann es dahinstehen, ob die Anordnung einer Sperrzeit durch die Beklagte den Schutzbereich des Art. 4 Abs. 1 GG überhaupt berührt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.1983 , Az.: 1 BvR 1239/82) und bejahendenfalls, ob sich die Klägerin, die in Folge der arbeitsrechtlichen Konsequenzen des Art. 5 der AVR den Arbeitsvertrag vom 16.12.1991 abgeschlossen hat, auf Art. 4 Abs. 1 GG berufen kann.
  • BSG, 10.12.1980 - 7 RAr 93/79

    Religionsfreiheit - Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - L 1 AL 162/05
    Insbesondere die Grundrechte und die in ihnen zum Ausdruck kommende Wertordnung sind zu beachten, mithin auch die einen verfassungsrechtlichen Schutz genießenden persönlichen Bindungen und Positionen ( BSGE 51, 70, 72 = SozR 4100 § 119 Nr. 13; BSGE 54, 7, 8 = SozR 4100 § 119 Nr. 19).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 16/89

    Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit - Verpflichtung zur Rücknahme

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - L 1 AL 162/05
    Dies bedeutet, dass der Arbeitslose einen wichtigen Grund dafür haben muss, dass er das Arbeitsverhältnis gerade zu dem bestimmten Zeitpunkt auflöst (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Urteil vom 25.4.1990 7 RAr 16/89 ).
  • SG München, 26.05.2011 - S 35 AL 203/08

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - fristlose Kündigung nach

    Die Beklagte stellt (unter Bezugnahme auf das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 30.3.2006, AZ: L 1 AL 162/05, zitiert nach Juris) darauf ab, dass es der Klägerin zuzumuten gewesen sei, weiterhin beim Caritasverband als Altenpflegerin zu arbeiten bis sie sich erfolgreich um einen anderen Arbeitsplatz bemüht habe.
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